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                    GANDKE & SCHUBERT   COMPUTERPROGRAMME           
          
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             Bedingungen fr die berlassung von Softwareprodukten  
          


          1. Gegenstand

          1.1  Gandke  &  Schubert, im folgenden G&S genannt, gewhren
          dem Benutzer im Rahmen  der  folgenden  Vertragsbestimmungen
          ein  nicht  ausschlieliches  Recht zur Nutzung des (der) in
          der    Registrierungsrechnung     aufgefhrten     Programms
          (Programme).


          2. Gewhrleistung

          2.1  Mngel  der  gelieferten  Software  einschlielich  der
          Handbcher und sonstigen Unterlagen werden von G&S innerhalb
          der Gewhrleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung nach
          entsprechender Mitteilung druch den Benutzer  behoben.  Dies
          geschieht  nach Wahl von G&S durch kostenfreie Nachbesserung
          oder Ersatzlieferung.

          2.2 Solange  G&S  ihren  Verpflichtungen  zur  Behebung  der
          Mngel nachkommen, hat der Benutzer kein Recht, Herabsetzung
          der   Vergtung  oder  Rckgngigmachung  des  Vertrages  zu
          verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen  der  Nachbesserung
          vorliegt.

          2.3  Von  einem  Fehlschlagen  der  Nachbesserung  ist  erst
          auszugehen, wenn dem  Lieferanten  hinreichende  Gelegenheit
          zur  Nachbesserung  oder  Ersatzlieferung  eingerumt wurde,
          ohne da der  gewnschte  Erfolg  erzielt  wurde,  wenn  die
          Nachbesserung  oder  Ersatzlieferung unmglich ist, wenn sie
          vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar  verzgert  wird,
          wenn  begrndete  Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten
          bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Grnden
          vorliegt.

          2.4 Der Benutzer ist verpflichtet, die  gelieferte  Software
          auf  offensichtliche  Mngel,  die einem  durchschnittlichen
          Kunden   ohne    weiteres    auffallen,   zu    untersuchen.
          Offensichtliche   Mngel,   insbesondere   das   Fehlen  von
          Datentrgern  oder  Handbchern  sowie  erhebliche,   leicht
          sichtbare  Beschdigungen  des  Datentrgers,  sind  bei G&S
          innerhalb von zwei  Wochen  nach  Lieferung  schriftlich  zu
          rgen.

          2.5  Mngel, die nicht offensichtlich sind, mssen innerhalb
          von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Benutzer  gergt
          werden.

          2.6  Bei  Verletzung der Untersuchungs- und Rgepflicht gilt
          die  Software  in  Ansehung  des  betreffenden  Mangels  als
          genehmigt.


          3. Haftung

          Fr  Schden  wegen  Rechtsmngeln und Fehlens zugesicherter
          Eigenschaften haften G&S unbeschrnkt. Ferner bernehmen G&S
          die Haftung  fr  Schden  nach  dem  Produkthaftungsgesetz,
          sofern  die  gesetzlichen  Voraussetzungen  erfllt sind. Im
          brigen haften G&S nur fr Vorsatz und grobe  Fahrlssigkeit
          auch  ihrere  gesetzlichen Vertreter und Erfllungsgehilfen,
          sofern nicht eine Pflicht verletzt  wird,  deren  Einhaltung
          fr  die  Erreichung  des   Vertragszweckes  von  besonderer
          Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

          4. Mitwirkung des Benutzers

          4.1 Der Benutzer wird G&S  unverzglich  und  kostenlos  mit
          allen   Informationen  versorgen,  die  zur  Erbringung  von
          Leistungen durch G&S erforderlich  sind.  Insbesondere  sind
          G&S  alle  notwendigen  Testdaten  und  Maschinenzeiten  zur
          Verfgung zu stellen.

          4.2 Der Benutzer trgt  den  Mehraufwand,  der  G&S  dadurch
          entsteht,    da    Arbeiten    infolge   unrichtiger   oder
          unberechtigter  Angaben  des  Benutzers  wiederholt   werden
          mssen.


          5. Sicherung gegen Mibrauch

          5.1  Alle  gegenwrtigen  und  knftigen  urheberrechtlichen
          und/oder  gewerblichen  Schutzrechte  an  den   berlassenen
          Programmen  und  an  allen  daraus  abgeleiteten Programmen,
          Programmteilen  oder  in  diesem   Zusammenhang   erstellten
          Unterlagen verbleiben bei G&S.


          6. Weitergabe an Dritte

          6.1  Der  Benutzer  darf  das Programm an Dritte weitergeben
          (kopieren). Bei  regelmiger  Anwendung  erwarten  G&S  ein
          Nutzungsentgelt.


          7. Eigentumsvorbehalt

          G&S behalten sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur
          vollstndigen  Zahlung   des   Kaufpreises   und   Erfllung
          smtlicher  aus  der  Geschftsverbindung  mit  dem Benutzer
          zustehender Forderungen vor.


          8. Gerichtsstand / Sonstiges

          8.1 Ausschlielicher Gerichtsstand ist, soweit es  sich  bei
          dem     Benutzer     um    einen    Vollkaufmann    handelt,
          Mnchengladbach. G&S  sind  auch  berechtigt,  am  Sitz  des
          Benutzers Klage zu erheben.

          8.2  Fr  smtliche  Rechtsbeziehungen  und Vertrge mit G&S
          gilt  das  Recht  der   Bundesrepublik   Deutschland.    Bei
          Lieferungen ins Ausland ist die Anwendung des UN- Kaufrechts
          ausgeschlossen.

          8.3  Sollten einzelne Regelungen dieser Geschftsbedingungen
          rechtsunwirksam sein, berhrt dies die Geltung  der  brigen
          Regelungen  nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt
          eine solche, die ihrem  wirtschaftlichen  Sinn  am  nchsten
          kommt.

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