NDA VH1.00, Aystetten, den 15Sep1994
Copyrigth (C)1994 by Valentin Hilbig

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LICENSE / Non Disclosure Agreement (NDA)
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0 nderungen:
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a) dies ist die erste Version

1 NDA Klauseln:
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a) Die NDA kann nur mit mir geschlossen werden.
b) Es gilt die allgemeine salvatorische Klausel.
c) Falsche Angaben bei der Zustimmung zur NDA bzw. Versto gegen diese NDA
   bedeuten eine sofortige Rechtswirksamkeit der NDA gegenber dem
   Mibraucher und Nutznieer, unabhnbgig von den falschen Angaben oder
   einer Zustimmung.
d) Diese NDA gilt auch im Ausland und auch wenn Schriftdeutsch nicht
   verstanden wird. Dabei gilt sie soweit mglich bzw. ntig als auf das
   lokale oder internationale Recht bertragen.
e) Diese NDA gilt fr alle meine Programme, nach ihrer Kenntnisname auch
   rckwirkend fr ltere Pakete, die ich ohne Lizenz/NDA verbreitet habe.
f) Ist man mit dieser NDA nicht einverstanden mu man ohne
   Schadensersatzanspruch den Besitz der betroffenen Software aufgeben,
   im Zweifelsfalle aller Software von mir. Wurde die Software von mir
   gekauft, erhlt man den Kaufpreis abzglich Handling (Ersatz von
   abgemachten Verpackungen usw.) zurck, sofern der Empfnger sie innerhalb
   von zwei Wochen zurcksendet und eine Versicherung beilegt, da er sie
   nicht verwendet, weitergegeben und von ihr keine Kopien gemacht hat.
g) Ungehindert dem vorigen Punkt ist es verboten, nach der Kenntnisname
   einer von mir geschriebenen Software deren Prinzip ohne Zustimmung zu
   dieser NDA zu verwenden, auer es handelt sich um ein allgemeingltiges
   oder vom Kenntnisnehmer schon vorher verwendetes Prinzip. Der
   einwandfreie, nichtflschbare Nachweis dieser Tatsache obligt demjenigen,
   der behauptet, das Prinzip sei allgemeingltig oder schon von ihm vorher
   verwendet worden. Im Zweifelsfalle ber den Zeitpunkt der Kenntnisnahme
   des von mir verwendeten Prinzips gilt der frhestmgliche Zeitpunkt, bei
   dem meine Software den anderen erreicht haben knnte, ggf. also das
   frheste Verffentlichungsdatum.
h) Wird ein Teil der NDA durch das README auer Kraft gesetzt, gilt im
   Streitfall das README nicht, denn das README knnte ja verndert worden
   sein. Diese NDA darf nicht verndert und der Hinweis auf sie nicht
   gelscht werden.

2 Man darf den Sourcecode:
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a) - bis auf Widerruf besitzen und benutzen.
   - nur an Leute weitergeben, die ebenfalls unter dieser NDA stehen.
   Hlt man diesen Satz nicht ein, ist man selber, aber nicht nur, fr allen
   Schaden sowie Folgeschaden direkt verantwortlich!
   Bemerkung:
   Wurde der Sourceode von mir frei erhltlich gemacht, bedeutet dies,
   da man beim erstmaliger Weitergabe an eine Person diese NDA ungendert
   mit bergeben mu.
b) - ohne zustzliche Genehmigung nicht kommerziell nutzen.
c) - verndern, mu mir aber in vertretbarer Zeit jede nderungen zukommen
   lassen (dieser Punkt gilt nicht rckwirkend fr ltere Programme).

3 Urheberrecht und Vermarktung:
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a) Das Urheberrecht an der Software, den Sourcen und der Dokumentation
   bleibt ausschlielich bei mir.
b) Das Urheberrecht aller nderungen, die von mir auf meine Program
   bernommen werden, geht auf mich ber. Diese bernahme kann nicht
   verhindert werden, auer dies wre nicht zumutbar.
c) Ich kann jederzeit ber die kommerzielle Vermarktung der Software
   entscheiden, deren Verbreitung untersagen sowie die Besitzer des
   Sourcecodes anweisen, diesen, ggf. samt ihrer eigenen Erweiterungen,
   zu lschen.
   Im Zweifelsfalle mu man mich vor der Weitergabe der Software fragen.
   Die Porto- oder bermittelungskosten fr diese Auskunft hat der Anfrager
   zu tragen.

4 Aus meiner Software hervorgegangene Produkte:
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a) Das Erstellen von Produkten, die auf der Software basieren oder daraus
   hervorgehen (z. B. durch bernehmen des Prinzips) stellt eine kommerzielle
   Verwertung des Sourcecodes bzw. des Programmes dar.
b) Auf der Software basierende oder daraus hervorgegangene Produkte mssen
   mir kostenlos samt Dokumentation usw. zur Verfgung gestellt werden.
   U. A. wird die Kompatiblitt so in Zukunft sichergestellt.
c) Auf Antrag meinerseits mssen von diesen Produkten die Teile des
   Sourcecodes, der Schnittstellen, Dokumentation usw. offengelegt werden,
   die meine Software usw. bzw. von mir darin verwendete Prinzipien
   betreffen.
d) Mir darf nicht verwehrt werden, interessante Prinzipien in derartigen
   Produkten kostenlos in meine Software zu bernehmen oder zu verwerten.

5 Benutzungsbedingungen:
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a) Die Software (Programm, Sourcecode, Dokumentation) wird ausgeliefert wie
   sie ist, aber darauf hat man keinerlei Anspruch.
b) Man benutzt die Software auf eigene Gefahr.
c) Eine kommerzielle Nutzung (das ist auch die Nutzung in einem
   kommerziellen Umfeld oder deren Anwendung in einem kommerziellen Produkt)
   ohne meine Genehmigung ist nicht erlaubt.
d) Alle Garantie- oder Schadensersatzansprche usw. die sich aus dem Besitz
   oder der Verwendung der Software gegenber dem Autor ergeben oder ergeben
   knnten, sind gegenber dem Autor hiermit ausgeschlossen. Gleiches gilt
   fr eine evtl.e Haftung usw. des Autors.
e) Eine Garantie fr Funktionieren der Software oder die Verwendbarkeit fr
   einen bestimmten Zweck wird nicht gegeben. Man hat auch keinen Anspruch
   darauf, da die Software berhaupt etwas tut bzw. darf keine Erwartung
   daran haben, was sie tut. Sollte die Software sogar ausversehen unser
   Universum lschen, htte man, sofern man danach noch existierte,
   ebenfalls keinerlei Titel gegenber dem Autor.
f) Wird die Software verwendet um Mibrauch zu treiben, gegen die guten
   Sitten zu verstoen oder sich gegenber irgendjemandem einen unfairen
   Vorteil zu verschaffen, und bei jedem anderen erdenklichen Fall, ist
   vom Geschdigten jeglicher Schadensersatzanspruch gegenber sowie die
   Haftung des Autors als drittem ausgeschlossen.
   Bemerkung:
   Einige meiner Programme knnen z. B. dazu verwendet werden, sehr schnell
   und sehr sicher Daten zu klauen, und dieses evtl. unbemerkt. Fr den
   Einsatz dieser Programme bin ich natrlich nicht verantwortlich!
g) Die Erlaubnis zur Verwendung bisher eingesetzter Kompilate ist
   unwiderruflich, auer es wird bzw. wurde bei Erlangung der Kompilate
   gegen diese NDA verstoen.

6 Weitergabe:
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a) Dieser Punkt gilt nur, wenn die Weitergabe der Software erlaubt ist,
   im Zweifelsfall ist sie verboten.
   Die Software darf nicht ohne diese NDA weitergegeben werden. Steht in
   einem README etc., da nur eine komplette Weitergabe gestattet ist,
   kann man Teile, die nicht original von mir stammen, weglassen, aber
   mindestens alle Teile, die original von mir stammen, mssen weitergegeben
   werden.
   Im Zweifelsfall darf die Software nur komplett weitergegeben werden.
b) Fr die Weitergabe der Software drfen ohne Genehmigung von mir keine
   Gebhren erhoben werden.
   Ausgnommen davon sind:
   - bliche, von dritter Seite erhobene Porto und bermittlungsgebhren:
     - blicher POST-Telefontakt oder Briefporto
     - IP-bertragungsgebhren
     - von der Post unumgnglich erhobener minimaler BTX-Seitenpreis
     Nicht ausgenommen und damit verboten sind also:
     - Telefon Anbietertakt
     - Funktelefonnetzgebhren, Auslandsvermittlungsgebhren
     - Nachnahmegebhren
     - BTX-Seitenanbieterpreise
     - BOX-Online-Gebhren
     - eine kostenpflichtige Channel-Videodat bertragung
   - die unmittelbaren Hardwarekosten:
     - Disketteneinkaufspreis
     - Mehrwertsteuer, sofern gesetzlich unumgnglich
     - Einkaufspreis der Verpackung
   - sowie vom Empfnger explizit gewnschte Zusatzleistungen, wie z. B.:
     - Transportversicherung
   Im Zweifelsfalle mu man die billigste Mglichkeit der Weitergabe
   anwenden. Arbeitszeit oder Abnutzung darf in keinem Fall berechnet
   werden!
   Ich bitte, mir Verste gegen diese Bedingung mitzuteilen,
   da sie den Endanwender nur schaden!
c) Ist der Sourcecode frei verfgbar und wird bei der Weitergabe nicht
   mitgeliefert, mu man den Sourcecode spter kostenlos nachliefern, wenn
   der Empfnger irgendwann einmal das wnscht. Dieses kostenlos bezieht
   sich in diesem Fall auch auf Diskettenmaterial sowie Porto und Verpackung.
d) Meine Programme drfen ohne meine Kenntnis nicht Teil eines kommerziellen
   Produktes sein, bzw. kann unter Nennung von Grnden nach meiner
   Kenntnisnahme von mir untersagt werden. Wird das Produkt durch meine
   Software aufgewertet, ist zudem eine explizite Genehmigung von mir ntig.
   Im Zweifelsfalle ist eine Genehmigung einzuholen.
   Bemerkung:
   Die Weitergabe mit einem kommerziellen Produkt ist eine kommerzielle
   Nutzung, die man sich vorher genehmigen lassen mu.

7 Sonstiges:
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a) Es gilt immer die von mir eigenhndig verfate Version.
b) Mit der Nennung des einen Geschlechts wird immer das andere mit
   eingeschlossen, es sei denn, diese Annahme fhrt ad absurdum.
c) Mit Regelungen kann man es auch bertreiben. Leider mu man aber auch
   seine eigenen Rechte wahren, wenn es keine vorhandenen klaren Regelungen
   gibt.

Valentin Hilbig		DG8MGV @ DB0SAO.DEU.EU
Seb.-Kneipp-Str. 2	hilbig@uni-augsburg.de
86482 Aystetten		tino@augsburg.net
